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Auf den Beitrag: Todesstrafe (ID: 38001) sind 58 Antworten eingegangen (Gelesen: 267145 Mal)
Todesstrafe von Amy001
vom: 25.02.2004 um 21:42 Uhr
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Hallo Leute!

Mal so eine ganz einfache Frage, zu der eigentlich jeder Stellung nehmen kann ->

Todesstrafe..ja oder nein? warum?


da amy *eversmile*

Werde nachher dazu Stellung nehmen.
Antwort von Lola
vom: 26.02.2004 um 07:48 Uhr
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Amy, wenn das eine ganz einfach Frage sein soll...

es gibt den gesetzlichen Standpunkt, aber: WER ist das Gesetz?
es gibt den moralischen Standpunkt, aber: WAS ist Moral?
es gibt den persönlichen Standpunkt, aber: WONACH entscheidet man?

Ich finds verteufelt schwer und halt mich lieber raus.

By the way: Filmtipp: Tom Hanks - The Green Mile
Antwort von nec
vom: 26.02.2004 um 08:54 Uhr
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einerseits ist die todesstrafe eine sehr harte strafe, ABER:

-diejenigen, die bei uns lebenslange strafe bekommen, was bei mord ja normal ist es sei denn er war fahrlässig, die leben auf kosten des staats und kriegen wirklich alles in den hintern geschoben.

und ich denke auch, wenn jemand eine andere person ABSICHTLICH umbringt, dann sollte er dafür mit dem tod bestrafr werden.

meine meinung.

nec
Antwort von Amy001
vom: 26.02.2004 um 16:29 Uhr
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@ lola -> ich meinte ''einfach'' in dem sinne von ->
jeder kann dazu etwas sagen, nicht das damit leicht
zu handeln ist!!

da amy *eversmile*
Antwort von tinimausi
vom: 26.02.2004 um 17:25 Uhr
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ich bin dagegen...muss mal meinen alten Englischaufsatz raussuchen da steht drinne warum...
aber gutes Thema amylein :-&
Antwort von JungeDerNacht
vom: 26.02.2004 um 17:34 Uhr
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Bin absolut gegen die Todesstrafe. Man bekommt in manchen Ländern und Staaten wegen Mord die Todesstrafe, aber ist man nicht auch ein Mörder, wenn man einen Mörder umbringt.

I'm against this fuck


JDN
Antwort von Dinolino
vom: 26.02.2004 um 18:08 Uhr
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    einerseits ist die todesstrafe eine sehr harte strafe, ABER:

    -diejenigen, die bei uns lebenslange strafe bekommen, was bei mord ja normal ist es sei denn er war fahrlässig, die leben auf kosten des staats und kriegen wirklich alles in den hintern geschoben.

    und ich denke auch, wenn jemand eine andere person ABSICHTLICH umbringt, dann sollte er dafür mit dem tod bestrafr werden.

    meine meinung.

    nec



selbst das find ich noch schwer, denn wenn jemand (sagen wir eine Frau) vergewaltigt wird, und dann ihren Peiniger ABSICHTLICH umbringt, ist das ja immer noch irgendwie nachzuvollziehen, oder?

Im allgemeinen bin ich auch eher dafür, dass man Triebtäter und Menschen, die mit einer kriminellen Absicht (dabei ist es ja eigentlich immer kriminell) töten auf nen hübschen stuhl setzen sollte. Auch wenn sich selbst bei mir dann so Fragen stellen, ob wir Menschen denn Gott spielen sollten...

Sollten wir? Oder hat jeder das Recht zu leben? Und wenn es nicht jeder hat, wer entscheidet dann, wer leben darf und wer nicht? Richter?

Dino
Antwort von JungeDerNacht
vom: 26.02.2004 um 19:28 Uhr
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Dino....ähm.....naja mal ehrlich jetzt. Warum ist es nachvollziehbar wenn eine vergewaltigte Frau ihren Peiniger umbringen darf, wenn wir doch alle nicht über Leben und Tod entscheiden dürfen? Naja gut, das ist Dein Tread...muss ich nicht verstehen...

Gruss JDN
Antwort von Amy001
vom: 27.02.2004 um 19:15 Uhr
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Dann beziehe ich auch mal Stellung ->

Ich bin gegen die Todesstrafe, egal was ein Mann/eine Frau
oder mehrere Leute getan haben. Auch wenn sich die Angehörigen
der Ermordeten sich den Angeklagten gerne tot wünschten, wäre
es keine gerechte Strafe. Doch eine gerechte Strafe ist wohl
nie zu finden. Jeder sieht es individuell.
Ich bin dagegegen, weil ich lieber jmd. sein Leben lang hinter
Gittern sehen würde, als tot. Dieser jmd. sollte nachdenken
über seine Taten, vielleicht bekommt er nach 10 Jahre ein
schlechtes Gewissen und Gewissenbisse. Das ist wirklich
schlimm für einen Menschen, sein Leben lang mit dieser Qual
zu leben. Auch könnte man sagen, er dürfe mit niemandem
reden...so wird er selbst auch nicht seine Probleme los.

da amy *eversmile*
Antwort von ArmageddonOne
vom: 28.02.2004 um 00:43 Uhr
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Ich bin absolut für die Todesstrafe; Allerdings muss dann 100%ig erwiesen sein, dass der Verurteilte wirklich schuldig ist (sollte einer ein falsches Geständnis ablegen: Selbst Schuld, wenn man meint, den wirklichen Täter decken zu müssen)! Und natürlich sollte dies nicht nur die Mörder und Terroristen betreffen, sondern auch die (zumindest im Wiederholungsfall, besser wäre allerdings generell) Kinderschänder!
Es kann doch nicht angehen, dass diese minderwertigen Individuen zwischen 15 (bei guter Führung) und 20 Jahre ("lebenslänglich" im eigentlichen Sinne), zum Teil sogar noch weniger, Knast bekommen, und in dieser Zeit auf Kosten der Steuerzahler leben!!!
Würde man diesem Abschaum von einem Arzt die Giftspritze verpassen lassen, oder würde man ihn auf den elektrischen Stuhl setzen, wäre es deutlich billiger und würde die Staatskasse schonen - mal ganz abgesehen davon, dass diese Subjekte es sowieso nicht wert sind, zu leben! Speziell für die Kinderschänder sollte man allerdings die Gaskammern wieder in Betrieb nehmen, damit diese Schweine einen qualvollen Tod erleiden!

Greetinx: Armageddon One

Antwort von chefkoch
vom: 28.02.2004 um 01:33 Uhr
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Ich fordere die alten "Foltermethoden" zurück!!

Mörder sollten(wenns 100%-ig feststeht(aber das tuts im seltensten Falle))qualvoll hingerichtet werden-öffentlich-,wie früher.Dies dient als Abschreckung.Vorallem Kinderschändern sollte man jedes Glied einzeln abtrennen.

Aber ist dies dann nicht,wie manche schon geschrieben haben, auch Mord?!Müssten nicht eig. die Vollstrecker ebenfalls hingerichtet werden?

Eins steht fest, solche Menschen gehören nicht in unsere "Gesellschaft",sie gehören ins Exil..weit abgelegen..unter sich, da können sie dann ihren Vorlieben freien Lauf lassen.
Das überhaupt ein Mensch im stande ist einen anderen Menschen aus purer "Lust" zu ermorden will nicht in meinen Kopf,was verspüren solche Leute in dem augenblick?Morden sie, weil sie die Kontrolle verloren haben und ihrem "Instinkt" folgen.Sind alle Menschen zum Morden in der Lage?!

Das Thema verwirrt mich extrem..

Sind Soldaten, die für ihr Land Morden nicht auch der Todesstrafe würdig?!Wer entscheidet über solche Dinge?!
Morden der Religion willen(Heiliger Krieg),Morden um sein Territorium zu erweitern...wer entscheidet welcher Mord gerechtfertigt ist und welcher nicht?!Wieso kommen Soldaten aus dem Krieg und sind danach Helden und werden nicht als Mörder betrachtet?

Was ist so schwer daran in Frieden miteinander zu Leben?Es reicht doch schon, das wir Tiere abschlachten und zur eigene Ernährung heranzüchten..warum müssen Menschen es auch noch untereinander tun?! :(
Ist es vielleicht wirklich der "innere Trieb"?Noch aus den Kinderschuhen des Homosapiens übrig geblieben?

mfg Chefkoch
------------------------------------------------
Tötet man einen,ist man ein Mörder
töten man hingegen hunderte ist man ein Held!!
------------------------------------------------
Antwort von fox
vom: 28.02.2004 um 02:02 Uhr
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    Ich fordere die alten "Foltermethoden" zurück!!

    Mörder sollten(wenns 100%-ig feststeht(aber das tuts im seltensten Falle))qualvoll hingerichtet werden-öffentlich-,wie früher.Dies dient als Abschreckung.Vorallem Kinderschändern sollte man jedes Glied einzeln abtrennen.

Ich weiß ja nicht, ob du das weißt, aber Kinderschänder erwartet in den Gefängnissen oft schlimmeres als nur der Tod. Denn das ist unter den Verbrechern der letzte Abschaum. Also wozu irgendwas abtrennen oder töten?!

    Aber ist dies dann nicht,wie manche schon geschrieben haben, auch Mord?!Müssten nicht eig. die Vollstrecker ebenfalls hingerichtet werden?
Das eine ist Mord und das andere ist eine Strafmaßnahme. Wohl nicht wirklich zu vergleichen in diesem Punkt. Man sollte da übrigens unter Mord, Totschlag, Mord auf Verlangen, etc. unterscheiden. Totschlag ist zB noch lange kein Mord.

    Eins steht fest, solche Menschen gehören nicht in unsere "Gesellschaft",sie gehören ins Exil..weit abgelegen..unter sich, da können sie dann ihren Vorlieben freien Lauf lassen.
    Das überhaupt ein Mensch im stande ist einen anderen Menschen aus purer "Lust" zu ermorden will nicht in meinen Kopf,was verspüren solche Leute in dem augenblick?Morden sie, weil sie die Kontrolle verloren haben und ihrem "Instinkt" folgen.Sind alle Menschen zum Morden in der Lage?!

Zum Morden ansich ist sicher nicht jeder in der Lage. Einen Menschen umzubringen/töten dagegen wohl schon. Sowas kann sogar schneller passieren als man denkt, würde ich meinen. Ich behaupte mal, dass man viele Menschen soweit provozieren kann, dass man sie dazu bringt den Provkanten umzubringen. Aber auch hier ist es dann kein Mord. Mord ist geplant und völlig vorsätzlich.


    Was ist so schwer daran in Frieden miteinander zu Leben?Es reicht doch schon, das wir Tiere abschlachten und zur eigene Ernährung heranzüchten..warum müssen Menschen es auch noch untereinander tun?! :(
    Ist es vielleicht wirklich der "innere Trieb"?Noch aus den Kinderschuhen des Homosapiens übrig geblieben?

Bist du Vegetarier?

    ------------------------------------------------
    Tötet man einen,ist man ein Mörder
    töten man hingegen hunderte ist man ein Held!!
    ------------------------------------------------
Wenn man wen tötet, ist man ein Tötender.
Wenn man hunderte tötet ist man noch lange kein Held. Dazu zählt immernoch der Hintergrund und ich behaupte mal, dass man Krieg nicht immer einfach so dazu zählen kann.

In diesem Sinn,
Nacht-fox
Geändert am 28.02.2004 um 02:02 Uhr von fox
Antwort von Admiral
vom: 28.02.2004 um 05:27 Uhr
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Ich bin dafür...Sie sollte als allerletztes Mittel eingesetzt werden, wenn es garnicht anders geht. Sie soll vorallem als Abschreckung dienen, denn die Deutsche Rechtsprechung schreckt heutzutage niemanden mehr ab, vorallem junge Kriminelle nicht...
...und die die in den Knast kommen, sollen dort nicht noch verwöhnt werden, auf Kosten der Steuerzahlen (<- denn auch da könnt ihr sehen, wo Euere Steuergelder verprasst werden) sonder die sollten bei Brot und Wasser auf ein paar Steinsockeln nächtigen, am besten in Einzelhaft, denn nichts ist schlimmer als die Einsamkeit, damit sie merken, was für Sch... sie gebaut haben!
Viel zu viele Straftäter vorallem Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder werden wieder Rückfällig, weil sie Wissen, sie werden meistens als psychisch Krank eingestuft, womit das Strafmaß wieder milde ausfällt!



Mfg Admiral
Antwort von fox
vom: 28.02.2004 um 08:56 Uhr
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Die werden dann aber auch psychisch betreut und behandelt. Und ich denke - auch wenn hier sicher einige denken, das nütze alles nix - das man das auch nicht ganz unterschätzen sollte. Da wo keine Heilung besteht, die werden auch kaum so schnell wieder rauskommen.


    Sie soll vorallem als Abschreckung dienen, denn die Deutsche Rechtsprechung schreckt heutzutage niemanden mehr ab, vorallem junge Kriminelle nicht...
Aber wen genau schreckt es ab? Den Mörder vielleicht. Aber doch nicht den Totschlag und schon gar nicht diesen aus Affekt.


    ...und die die in den Knast kommen, sollen dort nicht noch verwöhnt werden, auf Kosten der Steuerzahlen (<- denn auch da könnt ihr sehen, wo Euere Steuergelder verprasst werden) sonder die sollten bei Brot und Wasser auf ein paar Steinsockeln nächtigen, am besten in Einzelhaft, denn nichts ist schlimmer als die Einsamkeit, damit sie merken, was für Sch... sie gebaut haben!
Da stimmte ich dir in gewisser Weise zu, bis auf den Steinsockel und dem Brot und Wasser. Wie du schon sagst ist die Einsamkeit eine sehr große Strafe und auch die Freiheitsberaubung die man durch den Knast erfährt. Aber ich finde solche Leute können viel Nützlicheres für die Gesellschaft und den Staat tun. Fahrt an den Autobahnen oder Bundesstraßen mal entlang. Wie viel Müll teilweise dort liegt. Eine Kugel ans Bein, ein-zwei Wärter dazu und derjenige kann sämtlichen Müll dort beseitigen. Oder Steinbrüche mit einer kleinen Meisel o.ä. bearbeiten lassen. Wozu viel Geld ausgeben, wenn man das mit der Hand die Verbrecher machen lassen kann? Oder gar Baugruben ausheben. Das mag zwar etwas krass vielleicht klingen, aber eine Kugel ans Bein geheftet und dann können sie mit Schippe etc. da Baugruben für Häuser, Straßen, etc ausheben und sparen somit auch ein. (Natürlich in gewissem Maße, denn die Firmen, die das sonst erledigen würden sollen schon noch ihrer Aufträge erhalten und überleben.)

Wenn ich nämlich höre, dass in gewissen Gefängnissen Saunen und Pools sind und diese genutzt werden, da kann ich das einfach nicht nachvollziehen. Gut sie sollen nicht wie eine Ratte hausen aber doch nicht so. Genauso gut können sie in Werkstätten Möbel, Metallsachen schmieden oder vieles mehr. Das kann dann auch sehr gut vom Gefängnis verwendet werden oder vom Staat. Sei es Tore für Schulen oder Einrichtungen für Behörden. Da gibt es viel.

Das würde ich für sinnvoll halten.

In diesem Sinne,
Oberaufseher fox
Antwort von Dinolino
vom: 28.02.2004 um 11:47 Uhr
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    Dino....ähm.....naja mal ehrlich jetzt. Warum ist es nachvollziehbar wenn eine vergewaltigte Frau ihren Peiniger umbringen darf, wenn wir doch alle nicht über Leben und Tod entscheiden dürfen? Naja gut, das ist Dein Tread...muss ich nicht verstehen...

    Gruss JDN


musst du auch nicht. Ich hab da teilweise ziehmlich zusammenhangslos geschrieben, aber ich erklärs nochmal, damit nicht nur ich mein Zeug verstehe:
Was ich sagen wollte war, dass es ziehmlich schwierig ist, bei einem Mord Absicht von Affekt zu unterscheiden. Wenn ein Mädchen vergewaltigt wird und dann den Kerl umbringt, tut sie es ja mit Absicht (also ist kein Unfall) und trotzdem im Affekt. Sollte dieses Mädchne dann als Mörderin die Todesstrafe erfahren? Nein, ich denke nicht.
Antwort von Amy001
vom: 28.02.2004 um 12:32 Uhr
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wie wärs wenn man einfach mal ein paar vor-und nachteile der todesstrafe überlegen würde. fange mal an

Pro :

1.Gleiche Strafe für alle.

Contra:

1.Nur im Affekt gemordet.
2.Man wird selbst zum Mörder.
3.Der Mörder/Die Mörderin muss sich nicht mehr um die
geschehene Tat Gedanken machen.

da amy *eversmile*
Geändert am 28.02.2004 um 12:43 Uhr von Amy001

Geändert am 28.02.2004 um 13:18 Uhr von Amy001
Antwort von fox
vom: 28.02.2004 um 13:38 Uhr
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    Sollte dieses Mädchne dann als Mörderin die Todesstrafe erfahren? Nein, ich denke nicht.
Sie ist schlichtweg keine Mörderin. Somit kann man sie auch nicht als solche bestrafen.

Wenn eine Frau misshandelt wird und sie während dieser Misshandlung den Misshandelnden umbringt, so handelt diese in Notwehr und dieses ist nicht rechtswidrig.

In diesem Sinne,
§§ fox
Antwort von chefkoch
vom: 29.02.2004 um 04:32 Uhr
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Für mich gibt es einen guten Grund warum man die Todesstrafe abschaffen sollte:
Man kann sich nie 100%-ig sicher sein, den richtigen hinzurichten!


Zu fox:Scheinbar hast du die Ironie nicht gelesen in meinem ersten Satz..wie dir vielleicht aufgefallen ist stehen meine ersten beiden Sätze im kontra meines restlichen Kommentars..ich habe mich nicht für und auch nicht gegen Ts geäussert..ich habe lediglich weitere Fragen eingeführt.
Mir ist klar, das Kinderschänder den größte Abschaum der Kriminallität darstellt..und wie sie in Gefängnissen behandelt werden ist auch bis zu mir gedrungen.Aber scheinbar verschafft das keine Abhilfe.Manche Kinderschänder vergewaltigen auch nach ihrem Knastbesuch weiterhin Kinder..



Wo liegt der Unterschied zw. Mord und Totschlag?
Wie kann ungewollt, bei direktem eingriff eines anderen Menschen, ein Mensch sterben?
Totschläger,"Töter"[Fox],aus Affekt- dies alles sind trotzdem Mörder,nur werden diese Fälle vor dem Gericht anders gehandhabt.



Btw. Lola, "The Green Mile" ist eher ein Beispiel für Rassismus als für Todesstrafe.Auch wenn die Todesstrafe in diesem Film eine Rolle spielt geht es eher darum, das der "schwarze" ohne Beweise hingerichtet werden soll und wurde..das sieht man sehr gut an der Einstellung vom "bösen" Wärter(kA wie der heisst) und an der alten kranken Frau, die er von ihren Qualen befreit hat..und auch,wenn ich mich nicht irre,an den Kommentaren der "Zuschauer" bei der Hinrichtung des "schwarzen" am ende des Films.
Antwort von fox
vom: 29.02.2004 um 11:24 Uhr
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    Wo liegt der Unterschied zw. Mord und Totschlag?
    Wie kann ungewollt, bei direktem eingriff eines anderen Menschen, ein Mensch sterben?
    Totschläger,"Töter"[Fox],aus Affekt- dies alles sind trotzdem Mörder,nur werden diese Fälle vor dem Gericht anders gehandhabt.

Es sind eben keine Mörder. Ein Mörder ist derjenige, der einen Mord begangen hat. Ein Mord ist vorsätzlich und geplant. Ein Totschlag nicht. Es heißt in einem Urteil dann auch: "Hat einen Menschen getötet ohne Mörder zu sein"

    212
    Totschlag
    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Ein gutes, wahrheitsgetreues Beispiel ist da folgendes:

Herr X und Frau Y. Wohl getrenntlebend oder gerade dabei. Die Ehe scheint am scheitern zu sein oder ist es. Der Mann kommt nach Hause und sieht, wie die Frau Sachen von sich 'abholt'. Herr X sieht dies, zückt ein/sein Messer und sticht zu. Frau Y erleidet Verletzungen an Halsschlagader, Leber, etc. Sie stirbt nach kurzer Zeit.

Urteil:
In der Strafsache gegen Herrn X wegen Totschlag wird für Recht erkannt: Herr X ist der Tat schuldig einen Menschen getötet zu haben ohne Mörder zu sein und wird zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

§ 211: Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer:
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

§ 212 - Totschlag
(siehe oben)

§ 213 - Minder schwerer Fall des Totschlags
War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 216 - Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.


So. Entschuldigung wegen Paragraphenreiterei, aber ich denke das gehört dazu. Wenigstens im Groben.

In diesem Sinne,
StA fox
Geändert am 29.02.2004 um 11:25 Uhr von fox
Antwort von ReDrUm
vom: 29.02.2004 um 14:01 Uhr
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Krass

Trotzdem vertrete ich die Meinung gegen die Todesstrafe - obwohl auch sehr oft vorkommt, dass jemand (meiner Meinung nach) zu.. mild verurteilt wird.
Ich würde die Todesstrafe vollkommen abschaffen, aber dafür härtere Strafen [denn das belastet dann nicht nur die Physe, sondern auch die Psyche].

Antwort von Amy001
vom: 29.02.2004 um 14:28 Uhr
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Trotz alldem bleibe ich auch weiter hin bei meiner meinung und zwar gegen die todesstrafe...auch wenn sie vielleicht den angehörigen des opfers beruhigung bringt, auch wenn es vllt. als abschreckung für potentielle täter gilt und der mörder die gleichestrafe wie sein opfer erhalten sollte.
aber die mörder müssen sich mit dem gedanken an sein opfern nicht mehr quälen, man wird unteranderem selbst zum mörder und die gefangenen sind vllt. unschuldig? a) sie haben im affekt gehandelt und es war mangels beweise undmöglich das nachzuvollziehen und b) sie wurden durch psychischen oder physischen druck dazu gezwungen, ein geständnis abzulegen. das hat man ja letztes jahr gut gesehn, wo 142 ''täter'' freigesprochen wurden, weil sie unter ''foltern'' zum geständnis gezwungen worden....gell.

da amy *eversmile*
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